Ich muss mal austreten:

Kirchenaustritt jetzt

gundl.at und gaystudent.at.tt unterstützen die Kirchenaustrittskampagne der HTU Wien. Wir wünschen viel Erfolg!

Ich muss mal austreten

Die Kampagne „Ich muss mal austreten“ des LesBiSchwulTransGender Referats der HTU, der ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Glaube, der Homosexuellen Initiative Wien und dem Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der ÖH Uni Graz soll die Möglichkeit und Unkompliziertheit eines Kirchenaustritts aufzeigen. Grund für diese Aktion sind Missstände innerhalb der römisch katholischen Kirche die wohl alle Menschen in irgendeiner Art und Weise betreffen. Aufgrund der politischen Ausrichtung der Initiatoren gilt ein Augenmerk natürlich der Missstände Homosexuelle betreffend. Beispielsweise existiert im Moment keine Möglichkeit ein eheähnliches Bündnis einzugehen, was einer Diskriminierung und Ungleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare entspricht. Weder die Kirche noch der Staat sind zurzeit bereit, Homosexuellen die gleichen Rechte einzuräumen wie Heterosexuellen, was neben der Ungleichbehandlung von Frauen, nur ein weiteres Indiz für die allgegenwärtige Zwangsheterosexualität darstellt. Nicht selten kommt es außerdem seitens der Kirche zu Homosexuellen verachtenden und diskriminierenden Aussagen. Die Politik der Kirche wird von einer Scheinheiligkeit bestimmt, die letztendlich immer nur zu Aufsehen in den Medien führt. Der Diskurs über die Folgen dieser Doppelmoral in der Öffentlichkeit schadet nicht nur der Kirche selbst, sondern auch Homosexuellen, wenn wie im Fall „St. Pölten“ eine Differenzierung zwischen Homosexualität und Pädophilie in den Medien praktisch nicht vorgenommen wird.

Aufgrund dieser und zahlreicher anderer Unzulänglichkeiten bleibt als Konsequenz nur noch der Austritt aus der Kirche, solange bis ein Umdenken und eine Einstellungsänderung innerhalb dieser religiösen Institution stattgefunden hat. Dass ein Austritt weder viel Zeit in Anspruch nimmt, noch unzähliger Formalitäten bedarf, soll unter anderem durch unsere Aktion untermauert werden.

So einfach ist ein Kirchenaustritt:

Hat man sich erst einmal zum Austritt entschlossen gibt es je nach Wohnort zwei unterschiedliche Behörden die hierfür zuständig sind. In Städten ohne eigenes Statut sowie in Gemeinden ist die Bezirkshauptmannschaft aufzusuchen, ansonsten der Magistrat
(in Graz z.B. Servicecenter, Amtshaus, Schmiedgasse 26 (Mo, Mi 7.30 - 18.00 Uhr / Di, Do 7.30 - 16.00 Uhr / Fr 7.30 - 13.00 Uhr; Annahmeschluss 30 Minuten vor Schließung)) beziehungsweise in Wien das Magistratische Bezirksamt. An Dokumenten sind lediglich Taufschein (falls vorhanden), Meldezettel und Lichtbildausweis mitzubringen. Normalerweise fallen für den Austritt keine Gebühren an.
Die meisten Behörden akzeptieren auch ein schriftliches formloses Schreiben, in welchem der Austritt bekannt gegeben wird. In diesem Fall sind der Originaltaufschein und -meldezettel mitzuschicken. Diese Dokumente werden von der Behörde retourniert.