| Scharfe Kritik an der Regierung:
Antidiskrminierungsrichtlinien nur
ungenügend umgesetzt
(Wien). Scharfe Kritik übt die SPÖ an der mangelnden Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien:
Den "Gesetzeseintopf" - ein grundsätzlich falscher Ansatz: Der Begutachtungsentwurf von Minister Bartenstein vermischt alle drei EU-Richtlinien zu einem Gesetzesmix um damit alle EU-Richtlinien möglichst pauschal und einfach genüge zu tun. Durch diese Vermischung leiden alle Gruppen gleichermaßen, da so die individuellen Anliegen einzelner Gruppen (die zum Teil auch über die EU-Richtlinien hinausgehen) nicht berücksichtigt werden.
Außerdem gibt es für Frauen-Gleichstellung in Österreich bereits bewährte (jedoch weiterhin ausbaufähige) Mechanismen, für alle anderen Gruppen jedoch nichts! Es war genau die Absicht der EU, durch ihrer Richtlinie ein Bewusstsein für den Begriff der "Antidiskriminierung" zu schaffen. Dieser Begriff wird von ÖVP-FPÖ bewusst vermieden, da man offensichtlich nicht an einer breiten Antirassismus- und Antidiskriminierungsdebatte interessiert ist.
· Die mangelhafte Umsetzung im Detail: Durch den Gesetzeeintopf werden viele mangelhafte Umsetzungspunkte "zugedeckt" und verschwinden in den 65 Paragraphen des Gesetzes. Das Gesetz gibt damit nach aussen hin vor etwas zu sein, was es faktisch nicht ist, nämlich ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung. Generell ist festzustellen: Es wird zwar auf Grund des EU-Drucks etwas getan - aber so, dass es den Diskriminierern möglichst wenig weh tut. Beispielsweise müssen Untersuchungen in Betrieben vorher angekündigt werden, was jede ernsthafte Untersuchung automatisch konterkariert. Anfechtungsfristen sind mit 14 Tagen auch zu unternehmerfreundlich usw.
Beispiele für mangelhafte Umsetzung der EU-Richtlinie:
- die fehlende "echte" Verbandsklagemöglichkeit von Organisationen;
- der immaterielle Schadenersatz ist mit 500 EUR viel zu niedrig und die 14 tägige Anfechtungsfrist bei Kündigung zu kurz (die EU-Richtlinie sind "abschreckende Strafen" vor);
- Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind im ÖVP-FPÖ-Gesetz nur als Auskunftspersonen bei der Gleichbehandlungskommission vorgesehen, haben aber entgegen den Vorgaben der EU-Richtlinie keinerlei Mitspracherechte;
- die Gleichbehandlungskommission ist bei Ministerin Rauch-Kallat angesiedelt, also nicht völlig unabhängig. Im künftig für Homosexuelle zuständigen Senat II der Kommission gibt es absehbar eine klare ÖVP-Mehrheit: ÖVP-Ministerin Rauch-Kallat entsendet den Vorsitzenden, Bundeskanzler Schüssel und Minister Bartenstein jeweils auch einen Vertreter. Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung entsenden je zwei Mitglieder, was in Summe 7 ÖVP-nahe Vertreter gegen 4 Vertreter von Arbeiterkammer und ÖGB macht;
- die wichtige Frage, wie der Bund selbst als Gesetzgeber Diskriminierungen von Homosexuellen beenden will, bleibt unbeantwortet, obwohl die EU-Richtlinie auch hier umzusetzen ist. Direkte Diskriminierungen sind z.B. die sozialrechtlichen Regelungen zur Pflegefreistellung, die ausschließlich für heterosexuelle Lebensgemeinschaften gelten;
- der Schutz von Bediensteten des Bundes vor Diskriminierung bleibt vorläufig offen, wobei Bartenstein hier auf Schüssel verweist.
· Bartenstein ignoriert, dass in Österreich im Menschenrechtsjahr 1998 ein breit angelegter und mit vielen Organisationen erarbeiteter Entwurf für ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz ausgearbeitet wurde. Zahlreiche NGO´s haben hier unter Führung des Ludwig-Boltzmann-Instituts (BIM) für Menschenrechte eine gute Grundlage für eine umfassende gesetzliche Bekämpfung von Diskriminierung vorgelegt. Auch die SPÖ-Parlamentsfraktion war durch Klubsekretär Dr. Schnizer an der Erarbeitung dieses Entwurf beteiligt. Dieser Entwurf wäre zwar nicht 100% richtlinienkonform (da die Richtlinien erst 2000 verfasst wurden), was aber mit mit einigen Adaptierungen behoben werden kann. Dafür hat der BIM-Entwurf einen viel umfassenderen Ansatz. Dieser Entwurf und die Frage der "Antidiskriminierung" werden von ÖVP und FPÖ bewusst ignoriert, die Regierungsvertreter und auch ihrer Abgeordneten sprechen immer nur von "Gleichbehandlung".
· Bei der in Richtlinie 2000/78 erfassten Gruppe der Behinderten zeigen ÖVP und FPÖ, was sie tun können, wenn sie nur wollen: Für Behinderte kommt (mit Unterstützung der SPÖ) ein eigenes Behindertengleichstellungsgesetz. Warum werden alle anderen diskriminierten Gruppen pauschal in einem "Gesetzeseintopf" abgehandelt?
Was fordert die SPÖ und was hätte sie in der Regierung umgesetzt?
Die SPÖ hat seit langem (u.a. im letzten Wahlprogramm) ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung mit wirksamen Sanktionsmechanismen gefordert. Immerhin wurde der Entwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte mit Unterstützung von Bundeskanzler Klima und unter Beteiligung des SPÖ-Parlamentsklubs erarbeitet.
Das konkrete SPÖ-Modell:
· Die Frauen-Gleichberechtigungs-Richtlinie wird in Form einer Novelle (Verbesserung) der bestehenden Gleichbehandlungsgesetze umgesetzt.
· Die Antirassismus- und Antidiskriminierungsrichtlinien werden in einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz (das zugleich auch Antirassismusgesetz ist) umgesetzt, und zwar so, dass alle Gruppen auf dem höchsten Schutzniveau beider Richtlinien angesiedelt sind, es also keine 1.- und 2.-Klasse Schutzniveaus für unterschiedliche Gruppen gibt. Daher sollen ALLE Gruppen vor Diskriminierung sowohl in der Arbeitswelt als auch im sonstigen Alltag und Rechtsverkehr vor Diskriminierung geschützt werden (also auch z.B. bei Wohnungsvergabe, Einlass in Lokalitäten usw.). Grundlage dafür ist der umfassende Entwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, der richtlinienkonform erweitert wird. Die Ombudsstelle und Kommission sollen wirklich unabhängig sein und daher wie Volksanwaltschaft und Rechnungshof beim Parlament angesiedelt sein und mit starken Kontrollrechten versehen werden. NGO´s sind entsprechend der EU-Richtlinie angemessen einzubinden. Überprüfung bestehender Gesetze auf diskriminierende Bestimmungen.
· Für Homosexuelle sind noch weitere Gleichstellungsmaßnahmen in anderen Rechtsmaterien notwendig: Gleichstellung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Einführung einer "Eingetragenen PartnerInnenschaft" (siehe Antrag Jarolim/Schieder)
Informationsquelle: SPÖ
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