|
Das Gericht tagte diesmal anders als zuvor am Ort des Geschehens. Im Hausflur bemühte sich ein vom Gericht beigezogener Sachverständiger, den genauen Hergang des Sturzes zu rekonstruieren. Ein vom Angreifer bezahlter Gutachter vermochte mit seinen Ausführungen nicht zu überzeugen. Noch an Ort und Stelle wurde das Urteil verkündet: Eine empfindliche Geldstrafe soll dem Übeltäter das Unrecht seiner Tat veranschaulichen und ihn zu künftigem Wohlverhalten anregen. Franz Schinnerl wurde darüber hinaus ein vorläufiges Schmerzengeld von EUR 1.500,-- zugesprochen. Natürlich wird das nicht ausreichen, aber die endgültige Höhe wird wohl in einem Zivilverfahren geklärt werden müssen und darüber werden wir natürlich wie gewohnt berichten.
Genauso erfreulich wie das Urteil ist auch, dass sich Franz hervorragend von seinen schweren Verletzungen erholt hat. Beide Hände sind wieder funktionsfähig. Lediglich das Tastgefühl in der linken Hand hat sich noch nicht wieder vollständig eingestellt. Wenn sich der Heilungsverlauf aber so positiv fortsetzt wie bis jetzt, werden hoffentlich keine Schäden zurückbleiben. Wir wünschen jedenfalls alles Gute!
|