Staatsanwalt hat erforgreich berufen:
Rabiater Mieter verurteilt

Interessierten Gundl-LeserInnen ist der Fall sicherlich bekannt: Der "Murnockerl" - Gastwirt Franz Schinnerl wurde im Februar dieses Jahres von einem rabiaten Mieter des Hauses Schönaugasse 22 angegriffen und durch eine Glastüre gestoßen. Er zog sich dabei schwerste Verletzungen an beiden Armen und Händen zu. Im ersten Rechtsgang vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz wurde der Angreifer unverständlicherweise freigesprochen. Damit war die Strafsache aber glücklicherweise noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen das Urteil erfolgreich berufen und im zweiten Rechtsgang sah die Sache dann anders aus:

Das Gericht tagte diesmal – anders als zuvor – am Ort des Geschehens. Im Hausflur bemühte sich ein vom Gericht beigezogener Sachverständiger, den genauen Hergang des Sturzes zu rekonstruieren. Ein vom Angreifer bezahlter Gutachter vermochte mit seinen Ausführungen nicht zu überzeugen. Noch an Ort und Stelle wurde das Urteil verkündet: Eine empfindliche Geldstrafe soll dem Übeltäter das Unrecht seiner Tat veranschaulichen und ihn zu künftigem Wohlverhalten anregen. Franz Schinnerl wurde darüber hinaus ein vorläufiges Schmerzengeld von EUR 1.500,-- zugesprochen. Natürlich wird das nicht ausreichen, aber die endgültige Höhe wird wohl in einem Zivilverfahren geklärt werden müssen – und darüber werden wir natürlich wie gewohnt berichten.

Genauso erfreulich wie das Urteil ist auch, dass sich Franz hervorragend von seinen schweren Verletzungen erholt hat. Beide Hände sind wieder funktionsfähig. Lediglich das Tastgefühl in der linken Hand hat sich noch nicht wieder vollständig eingestellt. Wenn sich der Heilungsverlauf aber so positiv fortsetzt wie bis jetzt, werden hoffentlich keine Schäden zurückbleiben. Wir wünschen jedenfalls alles Gute!