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§209 ade holladrio! |
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die ÖVP sieht eine Gesetzeslücke, die nicht existiert, Politschwestern fordern Freilassung der inhaftierten Gewissensgefangenen, die es so ebenfalls nicht gibt - es gibt nämlich bloß einen Der österreichische Verfassungsgerichtshof stellt zu §209 u.a. fest: Eine Regelung sei in sich unsachlich, wenn sie zur Folge habe, dass eine zunächst straflose gleichgeschlechtliche Beziehung allein auf Grund des Umstands strafbar werde, dass der ältere Partner das 19. Lebensjahr vollendet (wobei die Strafbarkeit mit Erreichen des 18. Lebensjahres des jüngeren Partners wieder entfällt) ... aber ebenso: Der Verfassungsgerichtshof zieht - wie er in der Begründung seines Erkenntnisses hervorhebt - das vom Gesetzgeber verfolgte Schutzziel, Kinder und Jugendliche vor zu frühen und vor ausbeutenden sexuellen Beziehungen zu bewahren, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht in Zweifel; er sieht § 209 als Teil eines solchen Schutzkonzeptes ... ein Urteil für und gegen alle Da haben wir den Salat. Der VGH bezeichnet also den 209er ausdrücklich als Teil eines Schutzkonzeptes, hebt in aber auf weil er in sich nicht schlüssig ist. Ausschlaggebend war das berühmte und viel zitierte Beispiel zweier Burschen in einer Beziehung der ältere wird 19 und, schwups, wird zum Sexualverbrecher. Einziger Schönheitsfehler der Geschichte rein hypothetisch. Das veranlaßt wohl auch Justizminister Böhmdorfer (FPÖ) zu seiner sarkastischen Antwort auf die Forderung zur Freilassung der wegen §209 Inhaftierten, er könne sich nur in diesen Fällen "eine Begnadigung vorstellen. Der eine, einzige, ausschließlich wegen §209 inhaftierte Gewissensgefangene, der zur Zeit sitzt, macht das Kraut auch nicht fett. Bitte nicht falsch zu verstehen, freigelassen gehört der Mann auf jeden Fall! der Mythos der Schutzlücke im Gesetz Warum, weil der Sex einvernehmlich war darum gehts nämlich bei sexueller und körperlicher Selbstbestimmung. Für alles andere, wo Zwang und Gewalt im Spiel ist gibt es nämlich genügend und ausreichende Schutzbestimmungen mehr sogar als sonstwo in Europa. Hier ist die ÖVP unerträglich in ihrer bornierten, homophoben und erzkatholischen Argumentation. Ebenso klar, dass es gut und wichtig und längst an der Zeit war, dass dieser Unrechtsparagraph verschwindet. Ob es nun klass ist, dass ein 50iger mit einer/m 14-jährigen Sex macht oder nicht gleiches Recht für alle. Abgesehen davon, dass der Paragraph junge Schwule tatsächlich unter psychischen Druck setzt. Was nämlich dem Mitdreißiger wurscht ist, quält den 19-jährigen sehr wohl, der aus Angst vor dem Gesetz sich fast nicht traut mit einem 16-jährigen zu sprechen, der an ihm gefallen gefunden hat. (Bist du gscheit war i haß auf den Trottel!) Diese Angst wurde aber sicherlich durch den PR-Mythos rund um oben genanntes Beispiel genährt. der Mythos der verfolgten Jungschwestern Dass der §209 in der tatsächlichen Rechtssprechung nämlich sehr viel Jungschwestern als Angeklagte vor den Kadi gebracht hätte stimmt so nämlich nicht. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich großteils um Fälle mit einem Altersunterschied um 20+ [ 2001: www.rklambda.at - pdf]. Den Nutzen des Mythos für die Öffentlichkeitsarbeit, um die Absurdität des Unrechtsparagraphen darzustellen möchte ich nicht in Frage stellen, auch nicht das diese Männer zu Unrecht vor den Kadi gezerrt wurden. Aber, es wird Zeit sich von ihm zu verabschieden, und... Und endlich eine Diskussion in der schwulen Öffentlichkeit über Mißbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Ausnutzung unter Schulen (jedweden Alters) zu führen, die bis dato nicht möglich war, nicht zuletzt wegen des §209. auch wir verschließen die Augen rein hypothetisch Endlich, endlich kann sich bald keiner mehr hinter dem Ruf Diskriminierung, Diskriminierung! verstecken. Bald wird auch vor österreichischen Gerichten selbst bei schwulen Gschichten das Delikt verhandelt (Nötigung, Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Vergewaltigung, ...) und nicht mehr das Geschlecht der Opfer. Also mal rein hypothetisch (auch wenns von unterschiedlichen seiten kolportiert wurde). Ein Schwuler, vielleicht sogar Aktivist, hat was mit einem 16-jährigen, der will aber bald nicht mehr er hat jetzt eine Gleichaltrigen eine Beziehung. Der Mann droht es ihren Eltern zu sagen und macht mit beiden Sex. Bis dato §209 bald nicht mehr, uff!!! Keine Szeneorganisation wird ihn mehr unterstützen (müssen) uffff!!!!! mehr hypothetische Beispiele nötig? Ich geb ihnen ein anderes, ohne §209. Nach seinem Coming Out geht ein 30-jähriger in eine Schwulendisco, wird von einer Gruppe nach Hause eingeladen, dort zu sexuellem im Suff genötigt, dann brutal gegen seinen Widerspruch gefickt (nennt sich Vergewaltigung alles miteinander) und bringt sich zwei Wochen später um. selbstgerecht und zynisch Was geschehen ist im grunde bekannt (Mei gott war der zickig, s erste mal tuts halt a bisserl weh abo gstöhnt hat a scho), nach dem bekanntwerden des Freitods munkelt man jedoch von einer angeblichen HIV-Infektion als ausschlaggebend (ja mei, wast eh, so spät dazu gstandn, de klemmschwestern san holt so unsafe) Selbstgerecht und zynisch finde ich allerdings nicht nur die beteiligten und oder halb informierten, sondern auch eine sogenannte Communitiy, inklusive Organisationen für die der Begriff der sexuellen Selbstbestimmung offenbar beim gleichen Recht für alle Männer mit 14-jährigen zu vögeln aufhört und andere Gschichterl halt tragisch, aber nicht in unsere Zuständigkeit fallen wofür gibts denn die Gerichte net wahr.å nur net hinschauen - dann brauch ma a net drüber nachdenken |
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Dieser Artikel ist ein Gastkomment von Felix Moser. |
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