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Der Weg ins Grundbuch

Plant man, mit seinem Lebenspartner eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, so sind folgende Dinge zu beachten:

Prinzipiell sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es sich dabei um eine äußerst langfristige Entscheidung handelt. Ganz im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass sich gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf kurzfristige Abenteuer beschränken, gibt es viele "schwule Ehen", die allen Widrigkeiten zum Trotz harmonisch und beständig über Jahrzehnte halten. Allerdings sollten Beziehungsneulinge das Miteinander vor dem gemeinsamen Ankauf einer Immobilie zuerst in einer Mietwohnung ausprobieren. Wenn es dann wirklich zum großen Schritt kommt, geht es darum einen Hauptfehler zu vermeiden, über den viele Partnerschaften in anfänglicher Euphorie stolpern: Kann sich einer alleine die Immobilie leisten? Wenn nicht, dann ist von einem Kauf eher abzuraten. Eine Trennung führt dann zwangsläufig dazu, dass einer in einem Haus oder einer Wohnung sitzt, wofür er allein die Kreditraten nicht tilgen kann. Zusätzlich sieht er sich dann auch noch einer Ausgleichsforderung seines ehemaligen Lebenspartners gegenüber, die auch bedient werden muss. Und das führt dann zum Notverkauf.

Immobilien sollte man jedenfalls nicht innerhalb von 10 Jahren nach Ankauf wieder verkaufen. Das ist sehr unwirtschaftlich. Die Kreditraten tilgen in den ersten Jahren fast ausschließlich Zinsen und erst in weiterer Folge nennenswerte Kapitalbeträge. Mit einem Notverkauf füttert man nur die Bank.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Banken Immobilienkäufe prinzipiell nur zu zwei Dritteln fremdfinanzieren. Man muss beim Kauf also auf einen finanziellen Polster zurückgreifen können. Frühzeitige Finanzplanung und das Ansparen von Eigenmitteln sind der Grundstein für den späteren Ankauf der eigenen vier Wände.

Dann stellt sich die Frage nach der günstigsten Finanzierungsvariante. Das erste Angebot ist selten das beste. Also eine Bank nach der anderen abklappern. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung oder einer fondsgebundenen Variante – jeweils in Euro oder einer Fremdwährung. Um sich für das passende Angebot entscheiden zu können, muss man eine Vielzahl von Vorschlägen einholen und in allen Möglichkeiten durchrechnen.

Zu berücksichtigen ist auch, ob man beim Ankauf einer Immobilie auf öffentliche Förderungen zurückgreifen kann. Da diese Rechtsmaterie Landessache ist, gelten in Österreich also neun verschiedene Förderungsmodelle. Auskunft darüber erteilt die jeweils zuständige Rechtsabteilung der Landesregierung – in der Steiermark die RA 14. Auch Bankinstitute sind darüber natürlich gut informiert. Aber wie überall gilt auch hier die Devise: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Also beim Land anrufen und sich erkundigen, Informationsmaterial besorgen und selbst tüfteln. Vor allem bei Sanierungsarbeiten stehen vielfältige Förderungsmöglichkeiten offen.

Und wenn man dann das passende Objekt und auch die richtige Finanzierung hat, dann muss man sich natürlich auch untereinander einig werden. Wer bringt wie viel an Eigenmitteln ein, wer zahlt wie viel an Tilgung und vor allem: Was passiert, wenn es zur Trennung kommen sollte. Eine generell passende Lösung gibt es da nicht. Jedenfalls sollte man sich das durchdenken und dann einen Vertrag aufsetzen lassen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Trennungsfall regelt. Ohne einen Juristen wird man da wohl kaum auskommen. Der Aufwand am Anfang spart aber im Konfliktfall viel Nerven und Geld. Und wenn von Anfang an alles klar definiert wird, sind finanzielle Streitereien während der Beziehung auch weniger wahrscheinlich.