Rechtsschutzversicherung
An alle „Ich hab aber doch recht“-Anhänger!
Immer wieder geraten wir in unserem ach so friedvollen Leben an Leute, die im Streitfall die Weisheit mit Löffeln gefressen haben.
Da wir das von uns ja nicht behaupten wollen – wir sind ja nicht so präpotent – und aber trotzdem auch recht haben, gibt es, um das Ganze eben mit der notwendigen Gelassenheit anzugehen, die praktische Absicherung durch eine Rechtschutzversicherung.
Weil recht haben und recht bekommen ja nicht immer dasselbe ist!
Es geht auch in diesem Fall über eine Zusatzinformation für diejenigen von Euch, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben oder eine solche anstreben.
Da im Multipack nicht nur Mineralwasser oder Klopapier billiger ist, sondern auch gewisse Versicherungen, ist es von Vorteil, in einer privaten Rechtsschutzversicherung nicht nur sich selbst, sondern auch seine/n Partner/in mit zu decken (huch). Das geht beim Rechtsschutz für gleichgeschlechtliche Paare unter der Voraussetzung, dass es sich um eine offiziell eingetragene Lebensgemeinschaft (→ Partnerschaftsvertrag) handelt.
Ich hoffe Euch hiermit gedient zu haben, bin jederzeit für Euch da.
Ganz liebe Grüße,
Susanne Gruber
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