Lebensversicherung
Nachdem in Österreich die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren immer noch nicht vorgesehen ist, aber Paare oft in jahrelanger gemeinsamer Zeit gemeinsames Vermögen erwirtschaftet haben, gibt es hier ein paar Details die wichtig für Euch sind.
Wollt Ihr Eure Partner nicht unversorgt zurücklassen, ist ein Testament unumgänglich, sonst kommen Eure gesetzlichen Erben, die möglicherweise Andere sind als Ihr Euch das wünscht, zum Zug … und ewig schleichen die Erben …
Eine Witwen/Witwerpension ist für gleichgeschlechtliche Paare nicht vorgesehen, es gibt aber außer einem Testament eine andere Möglichkeit einem Partner etwas zu hinterlassen: eine Lebensversicherung mit namentlichem Bezugsrecht. Diese bietet in Bezug auf eine Erbschaft eine Reihe von Vorteilen:
Rasch und direkt
Beschleunigung der Zahlungsabwicklung: Der/die Begünstigte erlangt nach dem Tod des Versicherungsnehmers einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren.
Unbelastet
Eventuelle Gläubiger des Erblassers (Versicherungsnehmers) haben keinen Zugriff auf die Versicherungssumme, diese steht dem Bezugsberechtigten ungeschmälert zu.
Unabhängig
Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass, der um eventuelle Schulden geschmälert wird. Ist der Bezugsberechtigte auch gleichzeitig der Erbe, kann er das Erbe ausschlagen, ohne dass er dadurch sein Bezugsrecht für die Lebensversicherung verliert.
Und noch etwas: seit dem 1.8.2008 erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei.
Ein langes glückliches Leben wünsch ich natürlich allen von Euch, viele der Gundl-Fans sind noch sehr jung und denken ungern daran was mal ist …
Nur … billiger als heute kriegt Ihr es nicht mehr, also ran ans Telefon und bittet den/die Berater/in Eures Vertrauens um einen Vorschlag.
Alles Liebe
Susanne
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