Die Lebensgemeinschaft an sich
Wenn man gemeinsam durchs Leben geht, macht man das meistens im Vertrauen darauf, dass eh alles gut geht und verschwendet keinen Gedanken daran, was danach kommen könnte. Aber leider ist nichts für die Ewigkeit gemacht. Und bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft stößt man auch auf finanzielle Probleme, die sich im Nachhinein nur schwer meistern lassen, ohne dass einer dabei draufzahlt.
Wenn man sich also dazu entschließt, eine Lebensgemeinschaft einzugehen, sollte man sich folgende Punkte genau durch den Kopf gehen lassen:
Eine Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens (oder auch der Schulden) gibt es nur bei Beendigung einer Ehe. Finanzielle Auseinandersetzungen, welche aus Lebensgemeinschaften resultieren, können nur nach den allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durchgeführt werden. Das bedeutet folgendes:
- Aufwendungen für den Lebensunterhalt können nachträglich nicht zurückgefordert werden. Das heißt, dass der Lebenspartner, der die Miete zahlt und für die Haushaltsführung aufkommt, keinen Anspruch auf das Vermögen des anderen hat, der sich dadurch Geld ersparen kann. Es sollte also ein System gefunden werden, um die alltäglichen Ausgaben von vorne herein gerecht unter beiden aufzuteilen.
- Jeder hat Eigentum an jenen Gegenständen, die er selbst angeschafft hat. Also immer die Rechnungen, Zahlscheine oder Kontoauszüge für die Anschaffung von Gegenständen mit bleibendem Wert aufbewahren.
- Genau Buch führen, wenn Zahlungen von Dritten für gemeinsame Anschaffungen verwendet werden. Am sichersten ist es, wenn man die Zahlen und den Zweck sofort schriftlich festhält und gegenseitig unterschreibt.
- Bei größeren Anschaffungen wie zum Beispiel Einrichtungsgegenständen oder gar dem Kauf von Wohnungen oder Liegenschaften sollte prinzipiell ein schriftlicher Vertrag gemacht werden, der genau festlegt, wer in welchem Maß an der Finanzierung teil hat und wie die Eigentumsverhältnisse und Ausgleichszahlungen nach einer eventuellen Trennung geregelt werden sollen. Das ist auch von entscheidender Bedeutung, wenn zur Finanzierung Kredite in Anspruch genommen werden. Banken sind knallhart. Wenn der Kreditvertrag erst unterschrieben ist, kann man da wenig reparieren. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Notar mit der Errichtung eines Partnerschaftsvertrages zu beauftragen. Näheres dazu im Kapitel „Kauf von Immobilien“.
- Geschenke können nach beendeter Lebensgemeinschaft nicht zurückgefordert werden. Es gilt prinzipiell: Geschenkt ist geschenkt. Nur „grober Undank“ durch den Geschenknehmer berechtigt dazu, Schenkungen zu widerrufen und rückzufordern. Das Verlassen eines Lebenspartners fällt nicht darunter. Solche Ereignisse liegen in der allgemeinen Bandbreite des menschlichen Miteinanders und müssen schon bei Hingabe des Geschenks bedacht werden.
- Wenn man allerdings (nicht unter dem Titel „Schenkung“) Investitionen im Hinblick auf eine längerfristige Beziehung macht und diese dann relativ schnell in die Brüche geht, kann man eine Rückforderung erfolgreich durchsetzen. Der Jurist bezeichnet das als „Wegfall der Geschäftsgundlage“.
- Allgemeines zu Bürgschaften: Ich rate prinzipiell jedem ab, Bürgschaften für fremde Kredite zu übernehmen. Wenn man sich trotzdem dazu entschließt, sollte man von Anfang an einkalkulieren, dass man zur Zahlung herangezogen wird und dies in seiner persönlichen Finanzplanung berücksichtigen. Wenn es sich um das gemeinsam benützte Auto handelt, mag die Sache noch angehen, aber eine Haftung für fremde Geschäfts- oder Immobilienkredite kann nur in die Katastrophe führen. Und das aus einem einfachen Grund: Banken schätzen die Bonität ihrer Kunden sehr realistisch ein. Wenn also eine Bank daran zweifelt, dass ein Kredit vom Kunden aus eigener Kraft zurückgezahlt werden kann, dann hat das seinen Grund. Und der tritt in aller Regel auch ein.
Hoffentlich entsteht jetzt nicht der Eindruck, dass man von vorne herein jedem misstrauen soll. Es ist jedoch ein ehernes Gesetz, dass Liebe blind macht - oder zumindest den Blick auf zukünftige Probleme trübt. Eben diese Probleme kann man verhindern, wenn man sich der finanziellen Folgen seines Handelns von Anfang an bewusst ist. Und ab und zu darf man sich ohne weiteres die Frage stellen, wie die Situation denn ausschauen könnte, wenn die große Liebe vorbei ist und man wieder eigene Wege geht. Wer möchte dann nicht eine neue Partnerschaft eingehen, ohne an Hypotheken aus vergangenen Tagen zu knabbern.
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