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Rechtsleitfaden

In den letzten Jahren hat sich in der Gesellschaft ein – soweit ich dies beurteilen kann – grundlegender Wandel vollzogen. Lesbisch oder schwul zu sein, und es auch zu leben, ist nichts Außergewöhnliches mehr. Fast niemand stößt sich mehr daran, wenn sich zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine Wohnung teilen oder sonst auch nach außen hin aus ihrer Beziehung kein Hehl machen.

Wie meist jedoch hinkt auch hier die Gesetzgebung der gesellschaftlichen Weiterentwicklung hinterher. Die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lässt in Österreich noch immer auf sich warten. Diskriminierung jedweder Art ist nur unter Berufung auf das Grundrecht der Gleichbehandlung – also nur im öffentlichen Rechtskreis – zu bekämpfen und steht zum Beispiel nicht unter Strafdrohung. Und im Sexualstrafrecht wird abhängig vom Geschlecht des Angeklagten sowie seiner sexuellen Orientierung immer noch mit zweierlei Maß gemessen.

Wenn man sich also als gleichgeschlechtliches Paar sein gemeinsames Leben einrichten und absichern will, ist man mit einer Rechtsordnung konfrontiert, welche die Partner wie vollkommen fremde Personen behandelt.

Die folgenden Tipps verstehen sich als grundlegender Leitfaden, der gegliedert nach Sachgebieten die Rechtslage und die daraus resultierenden Folgen darstellt und eine grobe Hilfe durch den Paragraphendschungel skizziert.

Text: Walter Rudich


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