Steuerhinterziehung in der Gastronomie:
Eigentor durch Computer?
Gerade ermittelt die Finanzlandesdirektion für Kärnten und Steiermark in einem delikaten Fall, der wohl keinen Gastwirt überraschen dürfte. Eine Firma, welche Schankautomaten erzeugt, soll die Mikrochips ihrer Geräte dergestalt programmiert haben, dass fast ein Drittel des Umsatzes am Finanzamt „vorbeigeschummelt“ worden sein soll.
Wenn das stimmt, macht sich wohl Heulen und Zähneknirschen in der Szene breit. Hat man tatsächlich in der Vergangenheit auf Kulanz oder Schlamperei des Finanzamtes vertraut und zumindest 30% des Getränkeumsatzes „schwarz“ über den Tresen wandern lassen, so wird man sich jetzt bewusst, dass man mit zumindest einem Fuß im Kriminal steht und eine Aufdeckung der Geschichte unmittelbar bevor steht.
Die moderne Computertechnologie ist halt ein zweischneidiges Schwert: Einerseits kann man durch ein gut programmiertes System seine Angestellten lückenlos überwachen und verhindern, dass diese in ihre eigenen Taschen wirtschaften. Wenn aber die korrekte Rechnung nur auf einer Seite der Bilanz erwünscht ist, dann wird es heikel. Ein intelligent programmierter Mikrochip kann da viel bewirken. Ich als kompletter Laie stelle mir die Sache so vor: Am Ende des Tages werden zwei Umsatzlisten ausgeworfen: Eine für den Wirt und eine fürs Finanzamt. Der letzteren wird dann der offizielle Einkauf und der Lagerbestand angepasst – und wenn man auch beim Leergut aufpasst, ist nach außen hin alles in Ordnung.
Leider scheint die Sache einen fatalen Haken zu haben: Dem verräterischen Programm für den Chip kann ein Fachmann mit Systemkenntnissen seine Geheimnisse problemlos entlocken. Die Prüfer beim Finanzamt sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen.
Eines frage ich mich dennoch: Schankomaten gibt es ja nicht erst seit gestern. Gewitzte Programmierer auch nicht. Warum hat es denn so lange gedauert, bis das Finanzamt den Braten gewittert hat? Liegt das vielleicht daran, dass staatlicher Geldmangel der stillschweigenden Duldung dieser Usance ein Ende gesetzt hat? Oder wollte man zuwarten, bis die Steuerschulden eine gewisse Höhe erreicht haben, damit sich ein umfassendes und teures Ermittlungsverfahren erst lohnt?
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, wird die Sache sicherlich vielen Gastwirten das finanzielle Rückgrat brechen. Wer kann es sich denn leisten, mehr als 42% seines bisherigen Steuervolumens nachzuzahlen – und das über mehrere Jahre zurückgerechnet? Selbst, wenn es nur einen Teil des Umsatzes – im vorliegenden Fall jenen der Softdrinks – umfasst, ist das ein Hammer. Und eine Strafe kommt auch noch dazu.
Da sage ich: Prost Mahlzeit! Ein Kavaliersdelikt ist Steuerhinterziehung nicht – da sind harte Nerven gefragt.
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