Was wird das neue Partnerschaftsgesetz bringen?
Ein Ende der Diskriminierung?
Wohl kaum – aber zumindest die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes ist nicht uninteressant:
Ich habe einen Freund – wir verbrachten die gesamte Schul- und Studienzeit zusammen. Als wir beide schon promoviert hatten, trafen wir uns zufällig in einer nicht mehr existierenden Schwulenbar in Graz und erkannten zunächst noch verhalten gackernd und kreischend, dass sich unsere Affinitäten auch auf den sexuellen Bereich erstreckten, was wir uns vorher niemals anvertraut hatten. Damals gingen die Uhren noch langsamer und ein Outing im beruflichen Umfeld war undenkbar.
Mittlerweile betreibt mein Freund eine eigene Arztpraxis in Wien. Den endgültigen Entschluss, sich selbständig zu machen, fasste er, als man ihm bei der NGO für die er arbeitete, eine „inkompetente Kuh“ als Vorgesetzte verpasst hatte. Wie auch immer, zu diesem Zeitpunkt war er schon einige Jährchen mit seinem Lebenspartner zusammen und war natürlich zum bekennenden Schwulen geworden. Nun – die Zeiten verändern sich, aber die österreichischen Gesetze tun das nicht.
Das war auch der Grund, warum er vor vielen Jahren zusammen mit seinem Freund beim Standesamt Wien ein Aufgebot bestellte. Gegen den abweisenden Bescheid haben sie berufen – natürlich erfolglos – und auch der Verfassungsgerichtshof, der eigentlich als Hüter der Grundrechte fungieren müsste, fand nichts Diskriminierendes an der institutionalisierten Diskriminierung durch Eheverweigerung. Mittlerweile liegt der Akt seit etlichen Jahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wo er trotz des langen Zeitablaufes alles andere als verschimmelt ist:
Ganz im Gegenteil! Der Sprengstoff, der sich zwischen den Zeilen der Schriftsätze verbirgt, ist durch die lähmende Untätigkeit der österreichischen Gesetzgebung in Sachen Gleichstellung alternativer Lebensformen noch zündfähiger geworden. Im Endeffekt führte der oben beschriebene Ereignisablauf zu folgender amüsanter innenpolitischer Situation:
Nicht das Bestreben, den Lesben und Schwulen was Gutes zu tun, lässt unsere als Ministerin fehlbesetzte Richterin mit der gerupften-Hendl-Frisur so halsbrecherisch schnell an einem Partnerschaftsgesetz herumhudeln – sie versucht nur zu vermeiden, in Straßburg einen peinlichen Rüffel zu bekommen! Der Gerichtshof für Menschenrechte hat nämlich getan, was die ewig Gestrigen im österreichischen Parlament nicht für möglich gehalten haben, was aber für einen neutralen Beobachter der Sache glasklar abzusehen war: Es gibt Mitte Jänner einen Gerichtstag in Straßburg, in welchem sich Österreich wegen der an meinem Freund begangenen Diskriminierung zu verantworten haben wird. Und da sind der kleinen Strafrichterin wohl die Argumente ausgegangen … Also lautet die Devise: Gesetzesentwurf zusammenschmieren, in den Dienstwagen springen und so schnell wie möglich – wohl über die Busspur – ins Parlament sausen. Die Abgeordneten beschließen eh jeden Dreck! Dann kann sie in Straßburg mit einem brandneuen Gesetz brillieren.
Dass das so funktionieren wird, wage ich zu bezweifeln: Das Gesetz in der kolportierten Form (gesehen hat es ja noch niemand) wird wohl nicht den hehren Anforderungen des Diskriminierungsschutzes genügen. Das werden die Richter dort wohl auch so sehen.
Ich bin stolz, einen so streitbaren Freund zu haben, der es mit einem ganzen Staat aufnimmt und die Sache trotz Schelte in der Schwulenszene („solche Hauruckaktionen bringen nichts“) zu Ende führt, denn all das gut gemeinte Lobbying unserer Interessensvertretungen („wir sind ja kompromissbereit – bla bla bla“) hat außer heißer Luft gar nichts gebracht! Bravo Horst und Hans!
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