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Xenophobie und Homophobie im Pressespiegel:

Böse Schwarze darf man schlagen

„Wiener Polizei im Zwielicht“

„Lehrer soll zu Unrecht niedergeschlagen worden sein“

… so titelte eine kleinformatige Grazer Tageszeitung in ihrer Printausgabe.

Anlass dieser Schlagzeile ist ein Übergriff von zwei Wiener Zivilbeamten, die einen Pädagogen mit einem Drogendealer verwechselten und ihn krankenhausreif prügelten. Der Mann ist Afroamerikaner – es steht der Verdacht im Raum, dass es  seine Hautfarbe war, welche die Polizisten zuschlagen ließ. Der Fall zieht weite Kreise. Politiker fordern die restlose Aufklärung und sehen aufgrund von Behördenschlamperei die Rechte von unschuldigen Unbeteiligten gefährdet.

Auch mich hat dieser Vorfall empört – aber ein nicht unwichtiger Aspekt der Angelegenheit scheint mir bislang unter den Tisch gerutscht zu sein. Die oben zitierte Schlagzeile macht dies deutlich: „Lehrer zu Unrecht niedergeschlagen“ Wenn die Polizisten den richtigen Verdächtigten erwischt hätten – wäre dieser dann zu Recht niedergeschlagen worden? Wohl kaum. Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht jedes Menschen. Eigentlich ist es die Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu schützen und nicht, es zu missachten.

Natürlich geht dieses Recht nicht dadurch unter, dass man eines Deliktes verdächtig ist. Der Übergriff der Beamten würde genauso schwer wiegen, wenn sie ihn am tatsächlich Verdächtigten begangen hätten. Es ist bedenklich, wenn die Medien diese Tatsache verschweigen und sogar in der Artikelüberschrift suggerieren, dass der wirkliche – ebenfalls dunkelhäutige – Dealer eine polizeiliche Abreibung mit anschließendem Krankenhausaufenthalt verdient hätte. Diese Betrachtungsweise ist nicht minder rassistisch, als das zu untersuchende Fehlverhalten der Polizei. Hier wird nämlich in „guten und bösen Neger“ unterteilt. Der Übergriff auf den „guten“ ist schlimmer Rassismus, wohingegen der „böse“ Freiwild ist, dessen Grundrechte nichts zählen. Wie hätte die Zeitung wohl getitelt, wenn die Polizeiwillkür einen schwarzen Drogendealer getroffen hätte? Wahrscheinlich wäre dieser Vorfall nicht einmal eine kleine Notiz wert gewesen.

Dieser Fall von schiefer Berichterstattung empört mich deswegen so, weil es gar nicht so lange her ist, dass auch sexuelles Anders Sein in den Medien verhöhnt worden ist. Ich erinnere mich noch gut an eine kurze Zeitungsmeldung vor etlichen Jahren, in welcher eine mittlerweile nicht mehr existente Zeitung über einen Schwulen berichtete, welcher im Grazer Stadtpark überfallen und schwer verletzt worden war. Dieser Artikel begann mit den Worten: „Seine homosexuelle Neigung wurde einem Grazer zum Verhängnis …“ In Wirklichkeit war sein Verhängnis einzig und allein, einer Gruppe von schwulenfeindlichen Räubern über den Weg gelaufen zu sein, die ihn für leichte Beute hielt. Und die diskriminierende Berichterstattung, welche dem Opfer die Schuld unterstellte, rechtfertigte das kriminelle Verhalten der Täter – zumindest in den Augen eines Großteiles der Leserschaft des Käseblattes.

Mittlerweile ist eine dermaßen tendenziöse Berichterstattung über den gleichgeschlechtlichen Themenkreis nicht mehr politisch korrekt – aber bei Menschen mit anderer Hautfarbe schürt man unterschwellig immer noch gerne die Angst vor dem Andersartigen.

Und um es noch einmal klar zu stellen: In einem funktionierenden Rechtsstaat wird niemand zu Recht niedergeschlagen – schon gar nicht von der Polizei!

Text:




Kommentare

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    19.02.2009, 13:15 - betw

    wir sind in ös­ter­reich meine lie­ben , dem na­zi­land, dem land der ker­zen­schle­cker und ka­tho­li­ken, dem land der hin­ter­fot­zig­keit und des ras­sis­mus.

    diese ge­schich­te wird enden wie die causa omo­fu­ma : sie wird unter den tep­pich ge­kehrt!
    den die po­li­zei darf alles!!


    19.02.2009, 11:13 - Wolfgang Würdinger

    Lieber Walter,

    da kann ich Dir nur vollinhaltlich zustimmen!!